vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 KartG (Holzweber/Müller/Dietz)

Holzweber/Müller/Dietz1. AuflDezember 2023

§ 12 (1) Wenn die Prüfung des Zusammenschlusses beantragt worden ist, hat das Kartellgericht

den Antrag zurückzuweisen, wenn kein anmeldebedürftiger Zusammenschluss vorliegt;den Zusammenschluss zu untersagen, wenn zu erwarten ist, dass

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte