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§ 11 EO (Binder)

Binder39. LfgMärz 2026

§§ 10a § 11. [aufgehoben durch BGBl 1991/628; zur ziffernmäßigen Feststellung von Bruchteilstiteln siehe § 10 Rz 16 f]

[aufgehoben durch DRGBl 1938 I, 1999]

Seite 60

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