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§ 115. - Geschäftsführung durch mehrere Gesellschafter; Weisungsgebundenheit

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Geschäftsführung durch mehrere Gesellschafter; Weisungsgebundenheit

 

(1) Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt; widerspricht jedoch ein anderer geschäftsführender Gesellschafter der Vornahme einer Handlung, so muss diese unterbleiben.

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