Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 110 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
11. Lfg
März 2004
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Gas- und Sanitärtechnik
1.1. Vorbehaltsbereich
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (11. Lfg 2004) § 110 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Bestimmte Tätigkeiten sind den Gas- und Sanitärtechnikern vorbehalten. Nur mit einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25) ist es zulässig,
Gasrohrleitungen zu installieren,
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