Die
Lehrlingsausbildungsprämie (eingefügt mit dem HWG 2002, ab 2002) ersetzt den bisherigen
Lehrlingsfreibetrag (§ 124b, zur weiteren Anwendbarkeit siehe unten). Ab dem Jahr 2002 steht die Lehrlingsausbildungsprämie als Alternative zum Lehrlingsfreibetrag zur Verfügung.