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§ 104a JN (Höllwerth)

Höllwerth2. AuflOktober 2024

Dritter Teil
Von der Gerichtsbarkeit in Geschäften außer Streitsachen

 

§ 104a Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind in Geschäften außer Streitsachen die Bezirksgerichte sachlich zuständig.

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