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§ 2 NeuFoeG

101. LfgJuli 2017

Die Neugründung eines Betriebes liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient.

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