vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL III.

89. LfgNovember 2010

(1) Artikel I tritt mit Beginn des Kalenderjahres 1961 in Kraft.

(2) Artikel II ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1961 anzuwenden. Für Wirtschaftsgüter der in § 23 Abs. 1 Z. 1 lit. a genannten Art, die nach dem 31. Dezember 1954 angeschafft wurden, verlängert sich jedoch die fünfjährige Frist derart, daß sie nicht vor Ablauf des Kalenderjahres 1965 endet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!