Bundesgesetz vom 23. Oktober 1968 über eine Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte, BGBl 1968/393
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz vom 23. Oktober 1968 über eine Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte, BGBl 1968/393
Der Nationalrat hat beschlossen: