Kommentare
Die österreichischen Abgabengesetze, Hassler
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 79 BewG
107. Lfg
Juni 2022
(1)
Zum Inlandsvermögen gehören:
Das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen;
<i>Hassler</i>, Die österreichischen Abgabengesetze (107. Lfg 2022) § 79 BewG, Seite 22
Seite 22
das inländische Grundvermögen;
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 79