vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 50 BewG

107. LfgJuni 2022

e) Übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Begriff und Bewertung des übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte