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Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2 UStG)

109. LfgAugust 2023

Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände

Ziffer 1 UStG

Bienen (Unterposition 0106 41 00 der Kombinierten Nomenklatur) und Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind. (BGBl I 2019/103)

Ziffer 2 UStG

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur).

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