vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 470 ZPO (Obermaier)

Obermaier2. AuflOktober 2024

Verfahren vor dem Berufungsgerichte

 

§ 470 Nach dem Einlangen der Berufungsakten beim Berufungsgericht hat der mit den Verrichtungen eines Vorsitzenden des Berufungssenates betraute Richter die Berufungsakten zu prüfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte