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Artikel XXIII (Weber/Poppenwimmer)

Weber/Poppenwimmer2. AuflOktober 2024

Art. XXIII Die Bestimmungen der Artikel XIII, XIV, XV, XVI und XVIII treten erst mit Beginn der Wirksamkeit der Jurisdiktionsnorm in Kraft.

Art XXIII ist gegenstandslos.

Seite 16

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