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§ 285a ABGB (Kodek)

Kodek6. AuflAugust 2023

§ 285a. Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.

FassungBGBl 1988/179

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