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§ 375. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

§ 375. Wer eine Sache in fremdem Namen besitzt, kann sich gegen die Eigentumsklage dadurch schützen, dass er seinen Vormann namhaft macht, und sich darüber ausweist.

(JGS 946/1811)

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