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§ 323. Der Besitzer kann zur Angabe des Rechtsgrundes nicht aufgefordert werden. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Der Besitzer kann zur Angabe des Rechtsgrundes nicht aufgefordert werden.

 

§ 323. Der Besitzer einer Sache hat die rechtliche Vermutung eines gültigen Titels für sich; er kann also zur Angabe desselben nicht aufgefordert werden.

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