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§ 317. Haupttitel des rechtmäßigen Besitzes. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Haupttitel des rechtmäßigen Besitzes.

 

§ 317. Der Titel liegt bei freistehenden Sachen in der angeborenen Freiheit zu Handlungen, wodurch die Rechte anderer nicht verletzt werden; bei anderen in dem Willen des vorigen Besitzers, oder in dem Ausspruch des Richters, oder endlich in dem Gesetze, wodurch jemanden das Recht zum Besitz erteilt wird.

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