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§ 308. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

§ 308. Dingliche Sachenrechte sind das Recht des Besitzes, des Eigentumes, des Pfandes und der Dienstbarkeit.

(BGBl. I 87/2015)

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