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§ 286. Einteilung der Sachen nach Verschiedenheit des Subjektes, dem sie gehören. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Einteilung der Sachen nach Verschiedenheit des Subjektes, dem sie gehören.

 

§ 286. Die Sachen in dem Staatsgebiet sind entweder ein Staats- oder ein Privatgut. Das Letztere gehört einzelnen oder moralischen Personen, kleineren Gesellschaften, oder ganzen Gemeinden.

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