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§ 281. Besondere Rechte und Pflichten des Kurators (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Besondere Rechte und Pflichten des Kurators

 

§ 281. (1) Der Kurator hat das Recht und die Pflicht, alle Tätigkeiten vorzu

Seite 120

nehmen, die zur Besorgung der übertragenen Angelegenheiten erforderlich sind. Der Kurator hat dabei die Interessen der vertretenen Person bestmöglich zu wahren.

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