Auf den Abdruck der §§ 32 bis 34 (Urlaub, Verweisungen, Vollziehung, Inkrafttreten) kann mangels aktueller Arbeitszeitrelevanz hier weitgehend verzichtet werden.
Auf den Abdruck der §§ 32 bis 34 (Urlaub, Verweisungen, Vollziehung, Inkrafttreten) kann mangels aktueller Arbeitszeitrelevanz hier weitgehend verzichtet werden.
