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Arbeitszeit: Kommentar, Schrank
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§ 16
Schrank
7. Aufl
März 2023
(1)
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist
Personen unter 15 Jahren (§ 2 Abs. 1a) eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 14 Stunden zu gewähren;
den Jugendlichen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden zu gewähren.
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