vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(2) Entfällt, da überholt (Art. 49 BG BGBl. I 2018/100).

(2a) §§ 1 Abs. 2 und 3 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/1998 treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte