Aufgehoben per 1.7.2017 durch das Deregulierungsgesetz 2017, BGBl. I 2017/40.
Kommentierung
Aufrecht geblieben sind jedoch die Aushangpflicht der Diensteinteilungen (§ 10) und die Pflicht zur Aufzeichnung der Ist-Arbeitszeiten (§ 11).
Aufgehoben per 1.7.2017 durch das Deregulierungsgesetz 2017, BGBl. I 2017/40.
Aufrecht geblieben sind jedoch die Aushangpflicht der Diensteinteilungen (§ 10) und die Pflicht zur Aufzeichnung der Ist-Arbeitszeiten (§ 11).
