Artikel 37 Verfahren bei einer Fehlfunktion des Gerätes (Schrank)
Schrank7. AuflMärz 2023
(1) Bei Betriebsstörung oder Fehlfunktion des Fahrtenschreibers muss das Verkehrsunternehmen die Reparatur, sobald die Umstände dies gestatten, von einem zugelassenen Einbaubetrieb oder einer zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.