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Artikel 29 Verlorene, gestohlene und defekte Fahrerkarten (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

(1) Die ausstellende Behörde führt ein Verzeichnis der ausgestellten, gestohlenen, verlorenen und defekten Fahrerkarten, in dem die Fahrerkarten mindestens bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer aufgeführt werden.

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