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§ 227 IO (Trenker)

Trenker1. AuflJänner 2024

§ 227 Für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen Arbeitsvertrag und auf das Arbeitsverhältnis ist das Recht des Staates maßgebend, das auf den Arbeitsvertrag anzuwenden ist.

(BGBl I 2003/36)

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