vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 269 BAO (Michael Tanzer/Peter Unger)

Tanzer/UngerOnlineaktualisierung 2.06Jänner 2023

14. Ermittlungen

 

§ 269 (1) Im Beschwerdeverfahren haben die Verwaltungsgerichte die Obliegenheiten und Befugnisse, die den Abgabenbehörden auferlegt und eingeräumt sind. Dies gilt nicht für:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte