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§ 263 BAO (Michael Tanzer/Peter Unger)

Tanzer/UngerOnlineaktualisierung 2.06Jänner 2023

§ 263 (1) Ist in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde

weder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) nochals zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären,

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