Kommentare
StPO Strafprozessordnung: Kommentar, Schmölzer/Mühlbacher
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§ 110 StPO (Kroschl)
Kroschl
2. Aufl
Februar 2021
§ 110. (1)
Sicherstellung ist zulässig, wenn sie
aus Beweisgründen,
zur Sicherung privatrechtlicher Ansprüche oder
(BGBl I 2014/71)
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