vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19 StPO (Mühlbacher)

Mühlbacher2. AuflFebruar 2021

2. Abschnitt
Staatsanwaltschaften und ihre Zuständigkeiten

 

§ 19. (1) Als Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte