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§ 451.

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Auf die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen sind nicht die Bestimmungen des sechsten Abschnitts (Frachtgeschäft), sondern jene des allgemeinen Zivil- und Unternehmensrechts anzuwenden.

(BGBl. I 70/2008)

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