Erlöschen der Ansprüche gegen den Frachtführer
(1) Ist die Fracht nebst den sonst auf dem Gut haftenden Forderungen bezahlt und das Gut angenommen,<i>Eschig,/Pircher-Eschig</i> in <i>Eschig,/Pircher-Eschig</i> (Hrsg), Das österreichische UGB – The Austrian BusinessCode (2020) § 438. - Erlöschen der Ansprüche gegen den Frachtführer, Seite 278 Seite 278
so sind alle Ansprüche gegen den Frachtführer aus dem Frachtvertrag erloschen.