Zahlungspflicht des Empfängers
Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfän Seite 277ger verpflichtet, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten.
Zahlungspflicht des Empfängers
Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfän Seite 277ger verpflichtet, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten.