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§ 432. - Mehrere aufeinanderfolgende Frachtführer

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Mehrere aufeinanderfolgende Frachtführer

 

(1) Übergibt der Frachtführer zur Ausführung der von ihm übernommenen Beförderung das Gut einem anderen Frachtführer, so haftet er für die Ausführung der Beförderung bis zur Ablieferung des Gutes an den Empfänger.

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