vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 405. - Ausführungsanzeige und Selbsteintritt; Widerruf der Kommission

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Ausführungsanzeige und Selbsteintritt; Widerruf der Kommission

 

(1) Zeigt der Kommissionär die Ausführung der Kommission an, ohne ausdrücklich zu bemerken, dass er selbst eintreten wolle, so gilt dies als Erklärung, dass die Ausführung durch Abschluss des Geschäfts mit einem Dritten für Rechnung des Kommittenten erfolgt sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte