vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 269a. - Internationale Prüfungsstandards

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Internationale Prüfungsstandards

 

Wenn und soweit die Europäische Kommission internationale Prüfungsstandards übernommen hat, sind Abschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen unter Beachtung dieser Grundsätze durchzuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte