Befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte
(1) Ein Mutterunternehmen (§ 189a Z 6), das österreichischem Recht unterliegt, braucht bei Erfüllung der Voraussetzungen des Abs. 2 keinen Teilkonzernabschluss samt Konzernlagebericht aufzustellen (befreites Unternehmen), wenn es in den Konzernabschluss eines übergeordne Seite 159ten Mutterunternehmens (befreiender Konzernabschluss) einbezogen ist und