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§ 194. - Unterzeichnung

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Unterzeichnung

 

Der Jahresabschluss ist vom Unternehmer unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere

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unbeschränkt haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.

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