vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 169. - Keine Teilnahme am Ausgleich unter den Gesellschaftern

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Keine Teilnahme am Ausgleich unter den Gesellschaftern

 

Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind § 137 Abs. 4 und § 155 Abs. 4 auf ihn nicht anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte