vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 18 AbgEO (Liebeg)

Liebeg2. AuflOktober 2020

§ 18. Die Aufschiebung der Vollstreckung kann auf Antrag bewilligt werden

wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird;wenn in bezug auf einen der im § 4 angeführten Exekutionstitel die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt wird;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte