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§ 163b StGB (Lehmkuhl/Konopatsch)

Lehmkuhl/Konopatsch2. AuflJänner 2025

Unvertretbare Berichte von Prüfern bestimmter Verbände

 

(1) Wer als Abschlussprüfer, Gründungsprüfer, Sonderprüfer, Verschmelzungsprüfer, Spaltungsprüfer, Revisor, Stiftungsprüfer, Mitglied der Prüfungskommission (§ 40 ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984) oder sonst als aufgrund verbandsrechtlicher Bestimmungen bestellter Prüfer mit vergleichbaren Funktionen eines in § 163c angeführten Verbandes in

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