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zu § 121d MinroG (Wessely)

Wessely2. AuflNovember 2020

§ 121d. Soweit nicht bereits nach § 119 erforderlich, hat ein Bewilligungsansuchen für eine gemäß § 121 zu genehmigende IPPC-Anlage folgende Angaben zu enthalten:

die in der IPPC-Anlage verwendeten oder erzeugten Stoffe und Energien;eine Beschreibung des Zustands des Geländes der IPPC-Anlage;

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