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§ 59f Seveso (Sander)

Sander2. AuflNovember 2020

§ 59f. (1) Der Inhaber eines Betriebs der oberen Klasse muss einen Sicherheitsbericht nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 65 Abs. 1 Z 6 erstellen, in dem dargelegt wird, dass

ein Sicherheitskonzept umgesetzt wurde und ein Sicherheitsmanagementsystem zu seiner Anwendung vorhanden ist;

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