§ 6. (1) Die Umweltverträglichkeitserklärung hat folgende Angaben zu enthalten:
Eine Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbesondere:eine Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens einschließlich allfälliger erforderlicher Abbrucharbeiten sowie des Bedarfs an Flächen und Boden während des Baus und des Betriebes;
