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Art 302 CRR Überwachung der Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Diwok/Gröbl/Mayer)

Diwok/Gröbl/Mayer3. LfgApril 2025

(1) Institute überwachen alle ihre Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien und richten Verfahren zur regelmäßigen Information der Geschäftsleitung sowie des/der zuständigen Ausschusses/Ausschüsse des Leitungsorgans über diese Risikopositionen ein.

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