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Angestelltengesetz, Löschnigg
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§ 23a (Mayr)
Mayr
11. Aufl
Juni 2021
(1)
Der Anspruch auf Abfertigung besteht auch dann, wenn das Dienstverhältnis
mindestens zehn Jahre ununterbrochen gedauert hat und
bei Männern nach Vollendung des 65. Lebensjahres, bei Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder
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§ 23a AngG