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§ 22 AngG - Freizeit während der Kündigungsfrist (Trost)

Trost11. AuflJuni 2021

(1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Angestellten während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben.

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