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zu § 29 ArbVG Begriff

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Begriff

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Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist. (BGBl 1990/411 und BGBl 1993/460)

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